Psychotherapeutische Praxis -
Dr. Birgit Hermstein

Kostenübernahme

 

 
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Die Kostenübernahme wird in einem Antrag an ihre private Krankenversicherung (PKV) oder ihre Beihilfe beantragt. Da die verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Antragsverfahren haben, liegt es auf der Seite des Klienten/der Klientin Informationen über die Antragstellung zu erfragen.

Alternativ sind Therapien für Selbstzahler möglich.

Im Einzelfall kann abgeklärt werden, ob die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, etwa wenn Therapeuten mit Kassensitz sehr lange Wartezeiten haben und eine hohe Dringlichkeit für therapeutische Unterstützung besteht (Erstattungsverfahren).

Stand: 19.03.2012             Datenschutzerklärung|Impressum