Die Kostenübernahme wird in einem Antrag an ihre private
Krankenversicherung (PKV) oder ihre Beihilfe beantragt. Da die
verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Antragsverfahren haben,
liegt es auf der Seite des Klienten/der Klientin Informationen über die
Antragstellung zu erfragen. Alternativ sind Therapien für Selbstzahler
möglich. Im Einzelfall kann abgeklärt werden, ob die Kostenübernahme
durch eine gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, etwa wenn
Therapeuten mit Kassensitz sehr lange Wartezeiten haben und eine hohe
Dringlichkeit für therapeutische Unterstützung besteht
(Erstattungsverfahren). |